Steuerleistungen
Erhalt einer österreichischen ATU-Nummer
Ausländische Unternehmen, die geschäftlich in Österreich tätig sind, sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, sich umsatzsteuerrechtlich in Österreich registrieren zu lassen. Die Französisch-Österreichische Handelskammer kann das Antragsverfahren für Ihr Unternehmen durchführen:
- Klärung, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich erforderlich ist
- Umsatzsteuerliche Registrierung bei der österreichischen Steuerbehörde
- Beantragung einer österreichischen Steuernummer und Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
- Korrespondenz mit dem österreichischen Finanzamt
Rückerstattung der in Österreich bezahlten Vorsteuer
Französische Unternehmen ohne eigene Niederlassung vor Ort müssen oft nach Messebesuchen oder Geschäftsreisen die in Österreich bezahlte Vorsteuer vom österreichischen Finanzamt zurückholen.
Die CCFA hilft Ihnen, schnell und effizient Ihre Vorsteuerforderung geltend zu machen (Vorsteuerrückerstattung). Ihr Antrag wird vorgeprüft, und Sie haben den Schriftverkehr nur mit uns zu führen.
Steuererklärung
Die Französisch-Österreichische Handelskammer übernimmt für französische Unternehmen die Durchführung und Einreichung der Umsatzsteuererklärung in Österreich.
Die Leistung umfasst:
- Korrespondenz mit dem österreichischen Finanzamt
- Erstellung und Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung und Einreichen der Jahreserklärungen
Für mehr Informationen zu den Steuerleistungen der CCFA und unsere Tarife kontaktieren Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. !
