Coronavirus: Frankreich unterstützt Unternehmen und Mitarbeiter

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Die französische Regierung setzt sich intensiv dafür ein, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus im Land zu begrenzen – auf wirtschaftlicher Ebene wurde ein milliardenschweres Unterstützungsprogramm eingerichtet.

Die internationale Lage und ihre Entwicklung werden von den französischen Behörden in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und allen zuständigen Organisationen genau beobachtet. So aktualisiert die Regierung täglich den Lagebericht und veröffentlicht konkrete Empfehlungen und FAQ. Notfallpläne zum Gesundheitsschutz sind eingerichtet, Forschungsprogramme initiiert, eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Regierung ein besonderes Aktionsprogramm zur Unterstützung und Betreuung von Unternehmen aufgelegt, die von der Corona-Pandemie betroffen sind – so auch Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.

Die internationale Lage und ihre Entwicklung werden von den französischen Behörden in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und allen zuständigen Organisationen genau beobachtet. So aktualisiert die Regierung täglich den Lagebericht und veröffentlicht konkrete Empfehlungen und FAQ. Notfallpläne zum Gesundheitsschutz sind eingerichtet, Forschungsprogramme initiiert, eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Regierung ein besonderes Aktionsprogramm zur Unterstützung und Betreuung von Unternehmen aufgelegt, die von der Corona-Pandemie betroffen sind – so auch Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.

Das Aktionsprogramm in Höhe von 45 Milliarden Euro umfasst konkrete Sofortmaßnahmen für Unternehmen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Frankreich nachweislich Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitskrise haben. Gleichzeitig hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eine Kommission für wirtschaftliche Kontinuität eingerichtet. Die Unterstützungsmaßnahmen, die je nach Situation der einzelnen Unternehmen angewendet werden und de facto auch die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in Frankreich betreffen, werden in den kommenden Wochen entsprechend der Entwicklung der Pandemie angepasst. Es handelt sich dabei um steuerliche, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen sowie die Vermittlung von speziellen Kontakten und Informationsquellen.

Steuerliche Maßnahmen

Für Unternehmen mit drohenden Liquiditätsproblemen ist eine vereinfachte und ohne vorherige Zustimmung mögliche Stundung der kommenden Zahlungen von Sozialversicherungsabgaben und Steuern geplant. Außerdem ist ein Nachlass der direkten Steuern für Unternehmen vorgesehen, die sich in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Mehrwertsteuer und Steuerguthaben werden zügig an die Unternehmen rückerstattet.

Staatliche Garantie für Bankkredite & Solidaritätsfonds

Bei nachgewiesenen Schwierigkeiten kann der Staat für bis zu 90 Prozent der Liquiditätsdarlehen bürgen, die kleine und mittlere Unternehmen benötigen. Der französische Staatspräsident hat insgesamt eine staatliche Garantie für Bankkredite an Unternehmen in Höhe von 300 Milliarden Euro angekündigt. Der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Bruno Le Maire, kündigte außerdem die Einrichtung eines Solidaritätsfonds von mindestens einer Milliarde Euro an „für Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Selbstständige mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro“, die „zwischen März 2019 und März 2020 70 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt haben“.

Wirtschaftliche und soziale Maßnahmen

Um die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten, ist ein vereinfachter und verstärkter Einsatz von Kurzarbeit für Unternehmen in konjunkturellen Schwierigkeiten geplant. Die Regierung hat außerdem beschlossen, das an die Beschäftigten gezahlte Kurzarbeitergeld zu erhöhen: das Kurzarbeitergeld, das der Staat normalerweise bis zur Höhe des Mindestlohns ausgleicht, wird im Rahmen der Coronavirus-Epidemie zu 100 Prozent vom Staat gedeckt, und zwar bis zum 4,5-fachen des Mindestlohns. Die COVID-19-Epidemie wird als höhere Gewalt anerkannt; so entfallen die Verzugsstrafen bei öffentlichen Aufträgen von Staat und Kommunen.

Kontakt und Information

Der vollständige Bericht mit der Auflistung der gesamten Maßnahmen, nützliche Kontakte, Informationsquellen und Antragsformulare erhalten Sie hier.

(Artikel zuerst erschienen bei: BusinessFrance Deutschland)