Die österreichische Regierung steht auf Seiten der Unternehmen

Home / News / Die österreichische Regierung steht auf Seiten der Unternehmen

Die Auswirkungen des Corona-Virus sind derzeit nur schwer abschätzbar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind jedoch schon alle Bereiche der österreichischen Wirtschaft stark betroffen.

Die Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen. Viele Unternehmen sind davon betroffen und viele Menschen in Österreich sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung hat daher ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro beschlossen, um massenhafte Arbeitslosigkeit in unserem Land sowie die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu verhindern:

  • Zusätzlich zum Soforthilfepaket von vier Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wurde, um Kurzarbeit sicherzustellen und vor allem kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen, soll es weitere neun Milliarden Euro an Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung geben.
  • 15 Milliarden Euro sollen in die Notfallhilfe investiert werden, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden.
  • Zusätzlich soll es zehn Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist.

Ziel ist es, alles zu tun, damit unsere heimischen Betriebe – insbesondere Familienunternehmen und kleinere und mittlere Betriebe – gut durch die Krise kommen, damit möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten.

Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung

Spezielle Corona-Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein erprobtes und flexibles Mittel, das sich bereits in Zeiten der Finanzkrise 2008/2009 bewährt hat. Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wird sichergestellt, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben können. Neu an der speziellen Corona-Kurzarbeit ist, dass diese innerhalb von 48 Stunden in Anspruch genommen werden kann.

Aufstockung von Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe und Erweiterung auf größeren Unternehmen

Den Unternehmen soll ermöglicht werden, weiterhin ihre Rechnungen zu bezahlen und liquide zu sein. Dies soll durch Garantien gesichert werden. Bisher standen diese Mittel für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung und werden nunmehr auch auf größere Unternehmen (auch Leitbetriebe) ausgedehnt. Die Töpfe für die Klein- und Mittelbetriebe, die Garantien für ihre Hausbank brauchen, werden zusätzlich aufgestockt. Jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt, soll eine erhalten. Auch dem Tourismus wird in Form von weiteren Garantien Schutz geboten.

Härtefonds für KMU und EPU – Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die KMU, und damit viele österreichische Familienbetriebe, bekommen einen Härtefonds zur Verfügung gestellt. EPU können ab sofort die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nutzen. Es wird außerdem eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage und ein gänzlicher Entfall der Verzugszinsen möglich sein.

Härtefonds von bis zu einer Milliarde Euro für Familienbetriebe, Selbstständige und EPU

Familienbetriebe, Selbstständige und EPU, die durch die Unterstützungsleistung des Staats nicht profitieren, haben die Möglichkeit, Mittel aus dem Härtefonds zu beziehen.

Lieferketten sollen gestärkt werden

Zerbrechliche Lieferketten werden gestärkt und sorgen dafür, dass Lebensmittel und Medikamente in Österreich und Europa nicht ausgehen. Ebenso müssen die Produktionsketten von Handschuhen, Desinfektionsmittel und Mundschutz geschlossen werden, um Österreich unabhängiger zu machen. Für die Zukunft wird an einem Topf gearbeitet, um die Produktion von wesentlichen Medikamenten wie Antibiotika und Penizillin in Europa sicher zu stellen. Dies wird Teil der EU-Industriestrategie werden. Das hat Bundesministerin Schramböck am 9.März 2020 beim Roundtable mit der Pharmabranche verlautbart. Mehr Informationen dazu unter aktuelle Pressemeldungen “Pharmabranche Corona” .

Sollte Ihr Unternehmen Schwierigkeiten aufgrund unterbrochener internationaler Lieferketten haben, so besteht die Möglichkeit, unter folgender Adresse wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at Ihr Problem an uns zu übermitteln, damit dieses im Rahmen der Taskforce Wirtschaft COVID-19 mit Vertretern ausländischer Botschaften in Wien, mit dem Ziel der raschen Lösung des Problems, diskutiert werden kann.

Maßnahmen des Finanzamtes/Bundesministerium für Finanzen

Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.

Ferner können steuerpflichtige Personen bis zum 31.10.2020 die Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z.B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Maßnahmen der SVS (vormals SVA)

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung.

Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19

Das BMDW mit dem BMK und dem BMBWF stellen zusammen 23 Mio. Euro für Unternehmen bereit, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erforschung von COVID-19 planen. Gefördert werden F&E-Einzelprojekte von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themen rund um COVID-19 beschäftigen und rasch umsetzbar sind:

• die Biologie des Virus und seine Übertragung
• Infektionsprävention und –kontrolle
• Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze
• Planung und Durchführung von Klinischen Studien (Phase I oder II)

Projekte können bis 11. Mail 2020 für das Wettbewerbsverfahren eingereicht werden. Weitere Informationen, alle nötigen Unterlagen und Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website der FFG

www.oesterreich.gv.at

Informieren Sie sich bitte auch laufend auf oesterreich.gv.at über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Dort finden Sie zeitnah gesicherte Informationen, denn Wissen schützt vor Ansteckungen genauso wie vor Falschmeldungen.

Maßnahmen der Europäischen Union

Die Ausbreitung des COVID-19 Virus wird erhebliche negative Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben – das tatsächliche Ausmaß ist noch nicht abschätzbar. Einige dieser Auswirkungen können aber durch wirksame und koordinierte politische Maßnahmen abgeschwächt werden.

Die Koordinierung des gemeinsamen europäischen Vorgehens in der COVID-19 Krise liegt bei der Europäischen Kommission. Neben dem Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Stärkung des öffentlichen Gesundheitssektors ist vor allem die Milderung der sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie innerhalb der EU prioritär.

EU-Wirtschaftsmaßnahmen im Überblick:

  • Einführung von sogenannten “Green Lanes” um eine rasche Abwicklung des Güter- und Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes sicherzustellen und so die Versorgungssicherheit in Europa zu gewährleisten.
  • Verfügbarkeit kritischer Medizinprodukte und Schutzausrüstung soll durch eine gemeinsame Beschaffungsmission der EU-MS und der EK sowie einer Beschränkung des Exports dieser Produkte nach Drittstaaten sichergestellt werden. Ebenso sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) innerhalb der EU fördern und Informationen über diesbezügliche Produktionsstandards auch für Produzenten aus Drittstaaten zur Verfügung stellen.
  • Schaffung einer “Coronavirus Response Initiative” sowie Bereitstellung von Mittel in Höhe von € 37 Mrd. zur Ankurbelung von Investitionen und der Bekämpfung der Folgen der COVID-19 Krise.
  • Unterstützung der Mitgliedsstaaten in ihren nationalen Maßnahmen durch mehr Flexibilität im EU-Finanzrahmen sowie einer temporären Lockerung der EU-Beihilferegeln.

Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission:

Exportbeschränkung für Persönliche Schutzausrüstung

Durch den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 ist der Bedarf und die Nachfrage an medizinischer/persönlicher Schutzausrüstung (PSA) innerhalb der Europäischen Union erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission bei der Ausfuhr bestimmter Produkte Exportbeschränkungen eingeführt, um die Nachfrage nach lebenswichtiger PSA decken zu können. Zuständig für die Genehmigung eines Antrags auf Ausfuhr einer PSA aus der EU in Drittstaaten ist das BMDW

Kontakt:

aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at

Weiterführende Informationen:

Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen

Das BMDW bereitet gegenwärtig die beihilfenrechtliche Anmeldung staatlicher Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise an die Kommission vor. Neben dem bundesseitigen Hilfspaket über € 38 Mrd., das sowohl direkt unternehmensbezogene Beihilfen, wie Zuschüsse und Darlehensgarantien, als auch allgemeine Maßnahmen, wie Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie Kurzarbeit enthält, sind auch Hilfsmaßnahmen seitens der Länder und Wirtschaftskammern geplant. Ebenso ist die Entschädigung für entgangene Umsätze aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsunterbrechung vorgesehen. Basis für die Anmeldung an die Kommission ist ein am 19. März 2020 veröffentlichter Rechtsrahmen. Dieser sieht die Möglichkeit zur Einreichung von Förderungen bis zum Jahresende vor.

Wegen der Dringlichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen stellte die Kommission eine Genehmigung der Beihilfen innerhalb weniger Tage in Aussicht.

Weiterführende Informationen:

Schutz vor Übernahmen österreichischer Unternehmen bei Gefahr für Sicherheit oder öffentliche Ordnung (FDI-Screening-VO)

Die Kontrolle der Übernahme österreichischer Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR, Schweiz) bei Gefahr für Sicherheit oder öffentliche Ordnung ist im § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 geregelt. Eine Genehmigungspflicht gilt für Übernahmen in allen Bereichen, in denen es zu einer entsprechenden Gefährdung kommen kann, die Aufzählung im Gesetz ist nur beispielhaft. Jedenfalls erfasst ist der gesamte Bereich der Krisenvorsorge, dieser umfasst selbstverständlich auch Schutzausrüstung zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten sowie die Forschung im Bereich der Medikamente und Medizinprodukte. Ein Drittstaaten-Unternehmen, das eine Übernahme in einem derartigen Bereich plant, muss einen Genehmigungsantrag an das BMDW (Kontakt: aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at) stellen. Führt das Drittstaaten-Unternehmen den Vorgang ohne Genehmigung durch, so begeht es eine strafbare Handlung (Strafrahmen bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe).

Durch die VO (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 (“FDI-Screening-VO”) wird ein Kooperationsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu einer wirksameren Kontrolle von Übernahmen aus Drittstaaten in der gesamten EU eingerichtet, der ab dem 11. Oktober 2020 anzuwenden ist. Eine entsprechende Anpassung der österreichischen Rechtslage ist in Vorbereitung.

Weiterführende Informationen:

Open Data- Sicherstellung von vertrauenswürdigen Informationen des öffentlichen Sektors

Die öffentliche Verwaltung ist intensiv bemüht, die Öffentlichkeit mit korrekten, zeitnahen und transparenten Informationen zu versorgen, damit diese ordnungsgemäß befolgt werden können. Entscheidend ist ebenso der gute gegenseitige Daten- und Informationsaustausch zwischen den Behörden und zwar auf allen Ebenen. Derzeit laufen Anstrengungen die Statistiken des Gesundheitsressorts zu Covid-19 als Open Data entsprechend den Vorgaben des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) und der Open Data und Public Sector Information (PSI) Richtlinie (EU) 2019/1024 zur Verfügung zu stellen.